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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Bedingungen für sämtliche Dienstleistungen der Navero GmbH.

Inhaltsverzeichnis

  1. Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen
  2. Dienstleistungen
  3. Honorar, Spesen und Auslagen
  4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. Kommunikation
  7. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
  8. Geheimhaltung und Datenschutz
  9. Haftung
  10. Vertragsbeendigung
  11. Schlussbestimmungen
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche durch die Navero GmbH zugunsten eines Auftraggebers (der „Auftraggeber") erbracht werden.

Der Auftraggeber anerkennt mit Auftragserteilung die ausschliessliche Anwendbarkeit dieser AGB und deren Vorrang gegenüber allfälligen abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Navero GmbH auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individualvertraglichen Vereinbarungen gehen letztere vor. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertrags.

1Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen

  1. Die Navero GmbH erstellt auf Anfrage und gestützt auf die Angaben des Auftraggebers eine Offerte. Die Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern die Navero GmbH ein durch den Auftraggeber unterzeichnetes Doppel der Offerte innert vierzehn (14) Tagen seit Ausstellung zurückerhalten hat. Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ist die Navero GmbH nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung.
  2. Enthält die retournierte Offerte Änderungen, gilt sie als neue Anfrage und ist für die Navero GmbH nicht verbindlich.
  3. Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch auf Änderungen. Anpassungen bedürfen einer neuen Offerte und liegen im Ermessen der Navero GmbH.
  4. Offerten und Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich.

2Dienstleistungen

  1. Die Navero GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Treuhand und Personaladministration, insbesondere Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Personaladministration.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem Vertrag. Revisionsdienstleistungen sind ausgeschlossen.
  3. Es werden keine Dienstleistungen nach dem Revisionsaufsichtsgesetz erbracht.
  4. Die Navero GmbH handelt nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Auftraggebers. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  5. Die Navero GmbH ist berechtigt, Dritte beizuziehen. Die Haftung beschränkt sich auf sorgfältige Auswahl und Instruktion.
  6. Termine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3Honorar, Spesen und Auslagen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Vertrag oder subsidiär nach der jeweils gültigen Preisliste der Navero GmbH.
  2. Bei Pauschalhonoraren können ausserordentliche, nicht vorhersehbare Mehraufwände zusätzlich verrechnet werden.
  3. Es wird eine Auslagenpauschale (Büromaterial, Porto, Telefon und sonstige Bürokosten) von 5 % erhoben. Reise- und Drittspesen werden zusätzlich verrechnet.
  4. Für dringliche Aufträge kann ein Zuschlag erhoben werden.
  5. Sämtliche Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  6. Die Navero GmbH kann einen jährlichen Teuerungsausgleich von bis zu 2.5 % vornehmen.
  7. Die Navero GmbH ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen und Zwischenrechnungen zu stellen sowie Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
  8. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen aufgrund der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen und gewünschten Dienstleistungen und sind für die Navero GmbH unverbindlich.

4Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.
  2. Zahlungsfrist: 10 Tage netto. Verzugszins: 5 %.
  3. Mahngebühren: 1. Mahnung CHF 20.00, 2. Mahnung CHF 50.00, 3. Mahnung CHF 80.00.
  4. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
  5. Ratenzahlungen bedürfen der Zustimmung und werden mit CHF 40.00 pro Rate belastet.
  6. Die Navero GmbH ist zur Verrechnung berechtigt.

5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Navero GmbH sämtliche für die Dienstleistungserbringung notwendigen Dokumente, Informationen, Daten, Zugänge (z.B. E-Banking) und Auskünfte rechtzeitig erhält und ist sich bewusst, dass die Dienstleistungserbringung auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt und willigt explizit in den Gebrauch der Unterlagen ein.
  2. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen verantwortlich. Er sichert zu, dass die eigene Tätigkeit allen einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht und keine Verstösse oder illegale Handlungen vorgenommen wurden und werden.
  3. Vorbehaltlich gesetzlicher Notwendigkeit sind Unterlagen grundsätzlich in Kopie einzureichen. Die Navero GmbH garantiert keine Aufbewahrung. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden sämtliche Unterlagen vernichtet.
  4. Die Navero GmbH agiert aufgrund der schriftlichen Instruktionen und Weisungen des Auftraggebers in den gesetzlichen Schranken. Diese sind schriftlich zu erteilen oder im Falle telefonischer Mitteilung schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber bezeichnet gegenüber der Navero GmbH eine zuständige und instruktionsberechtigte Person.
  5. Es besteht keine Verpflichtung für die Navero GmbH, auf Eigeninitiative und ohne Instruktion des Auftraggebers tätig zu werden. In dringlichen und notwendigen Fällen kann die Navero GmbH von sich aus Massnahmen treffen und den Auftraggeber umgehend davon in Kenntnis setzen.
  6. Der Auftraggeber stimmt der Datenbearbeitung gemäss Datenschutzgesetz zu.

6Kommunikation

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass zwischen den Parteien grundsätzlich elektronisch und unverschlüsselt kommuniziert wird, und willigt in das Risiko eines allfälligen Datenverlustes, Datendiebstahls oder ähnlicher Vorkommnisse ein.
  2. Die Navero GmbH sorgt für angemessene Sicherheitsmassnahmen, schliesst jedoch jegliche Haftung für die elektronische Kommunikation und der damit verbundenen Risiken aus. Der Auftraggeber stellt sensible Unterlagen auf eigenes Risiko elektronisch zu. Es steht dem Auftraggeber jederzeit frei, Unterlagen auf postalem Weg zuzustellen.

7Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Auftraggeber erstellt, ihm ausgehändigt und von ihm bezahlt wurden, gehören dem Auftraggeber zur vereinbarten Verwendung. Die mit dem Auftrag verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben bei der Navero GmbH.
  2. Immaterialgüterrechte verbleiben bei der Navero GmbH.
  3. Es wird ein nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
  4. Keine Haftung für zweckfremde oder abgeänderte Nutzung.

8Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit für 10 Jahre.
  2. Ausnahmen bestehen bei: Zustimmung, öffentlicher Bekanntheit, gesetzlicher Pflicht sowie Durchsetzung von Ansprüchen.
  3. Substituten dürfen notwendige Daten erhalten.

9Haftung

  1. Die Navero GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
  2. Die Haftung ist auf das Doppelte des Jahreshonorars begrenzt.
  3. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  4. Hilfspersonenhaftung wird ausgeschlossen.
  5. Keine Haftung bei Pflichtverletzung des Auftraggebers.
  6. Der Auftraggeber hält die Navero GmbH schadlos bei Drittansprüchen.
  7. Bei rechtswidrigem Verhalten kann die Navero GmbH den Vertrag fristlos beenden.

10Vertragsbeendigung

  1. Kündigung jederzeit gemäss Art. 404 OR.
  2. Vergütung der erbrachten Leistungen bleibt geschuldet.
  3. Unterlagen werden auf Kosten des Auftraggebers herausgegeben.
  4. Übertragungskosten trägt der Auftraggeber.
  5. Der Auftrag bleibt bei Tod oder Konkurs bestehen.

11Schlussbestimmungen

  1. Änderungen bedürfen der Schriftform.
  2. Salvatorische Klausel gilt.
  3. Höhere Gewalt befreit von Leistungspflichten.

12Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Baar.

Baar, 01. Juli 2026

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